STEINFELD Metall Standfüße für Rahmenlose Infrarotheizung

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Preis:
Sonderpreis€31,20 Normalpreis€39,00

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Beschreibung

 Passende Infrarotheizung

NUR für 450/700/900/1100 Watt Rahmenlose Infrarotheizung geeignet 

  • (NICHT geeignet für das 300 und 550 Watt Modell)
  • Edles Design in Weiß
  • Aus hochwertigem Metall
  • Standfest
  • Schnelle, einfache Anbringung

Beschreibung

Ein praktisches Zubehör für Ihre STEINFELD Rahmenlose Infrarotheizung. Genießen Sie die Freiheit bei der Auswahl des idealen Platzes für Ihren Heizkörper. Die Standfüße in ästhetischer Dreiecksform können an jedes Rahmenlos Modell (ABGESEHEN von der 300 und 550 Watt Heizung) montiert werden. Die Standfüße sind aus hochwertigem Metall gefertigt, wodurch sie der Heizung einen sicheren und stabilen Stand verleihen. Mit nur vier Schrauben sind sie im nu an Ihrem Heizkörper befestigt. Mit der mobilen STEINFELD Rahmenlose Infrarotheizung schaffen Sie flexibel ideale Wärme in ihrem Alltag wie z.B. Büro ode Schreibtisch.

Technische Daten

 

  • Produktbezeichnung: STEINFELD Metall Standfüße
  • Farbe: Weiß
  • Material: Metall mit Pulverbeschichtung
  • Maße : (H 60cm) x (B 6cm) x (T 14,5cm)
  • Montage: Rückseitig mittels 4 Schrauben
  • Gewicht: 2,2 kg
Verantwortliche Person für die EU
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
 
STEINFELD & Co GmbH
Rägertstraße 5 26892 Dörpen
+49049639199819
service@steinfeld-heizsysteme.de
 
Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.

Rechtliche Hinweise


Gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist dieses Gerät nur für gut isolierte Räume und den gelegentlichen Gebrauch geeignet und darf nur in Verbindung mit einer Steuerung (Steckdosenthermostat) genutzt werden. Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde. Die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ist ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig, die folgende Funktionen erfüllen: elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptive Regelung des Heizbeginns.
Mit dem passenden Thermostat wie z.B. das TS10-Thermostat können Sie die Infrarotheizungen optimal steuern. Das Thermostat finden Sie nachstehend unter Zubehör.


Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)


Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch au uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:


STEINFELD & Co GmbH
Mittelstr. 8
36093 Künzell


Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de)


Information zur fachgerechten Entsorgung von Elektrogeräten


ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
Diese Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Sie sind in Deutschland gesetzlich nach § 9 Absatz 1 ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) dazu verpflichtet, Ihr Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Kommunen haben hierzu als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger geeignete Sammelstellen eingerichtet (z.B. sog. Wertstoffhöfe), bei denen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei zur fachgerechten Entsorgung abgegeben werden können. In manchen Kommunen werden die Geräte auch bei Ihnen abgeholt. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Gemeinde oder den lokalen Stadtreinigern, auf welche Weise dort Altgeräte einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden können.
Leisten auch Sie Ihren Beitrag zum Schutz unserer Umwelt, die durch eine unsachgemäße Entsorgung Ihrer alten und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräte unnötig gefährdet wird. Viele dieser Altgeräte enthalten umwelt- und gesundheitsschädliche Schwermetalle (z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber), aber auch wertvolle Rohstoffe (z.B. Kupfer, Aluminium), die durch die gesonderte Erfassung unter Umständen wiederverwendet werden können und so die Umwelt und die menschliche Gesundheit schonen.

 

Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören und einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.


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