Ökodesign-Richtlinie
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Die Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 definieren neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte.
Die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Bitte beachten Sie, dass eine Infrarotheizung in der Ökodesign Richtlinie mit 30% gewertet wird und das Thermostat muss 8% betragen. Mit 38% entspricht die Heizung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Verordnung 2015/1188
Verordnung 2016/2282