Ökodesign-Richtlinie
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist eine europäische Richtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ im gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union festlegt. Es müssen alle Infrarot-, Elektroheizungen und -strahler innerhalb einer Gebäudehülle festgelegte Kriterien erfüllen. Um die Ökodesign-Richtlinie erfüllen zu können, müssen die Heizgeräte einen bestimmten Raumheizungs Jahresnutzungsgrad erreichen.
Die Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 definieren neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte.
Die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Bitte beachten Sie, dass eine Infrarotheizung in der Ökodesign Richtlinie mit 30% gewertet wird und das Thermostat muss 8% betragen. Mit 38% entspricht die Heizung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.
Die Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 definieren neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte.
Die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Bitte beachten Sie, dass eine Infrarotheizung in der Ökodesign Richtlinie mit 30% gewertet wird und das Thermostat muss 8% betragen. Mit 38% entspricht die Heizung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Verordnung 2015/1188
Verordnung 2016/2282